Einen Schwerpunkt der Kanzlei bildet das Gebiet des Presserechts. Hierzu gehören pressespezifische Normen, die die Rechtsverhältnisse der Presse gerade im Blick auf ihre Eigenart und ihren außergewöhnlichen geistigen und politischen Einfluss regeln. Bedingt durch die Eigenart der Presse kann man selber aber auch zum Gegenstand der Berichterstattung werden. Veröffentlichungen in Tageszeitungen oder sonstigen periodisch erscheinenden Druckwerken können in das Persönlichkeitsrecht desjenigen eingreifen, über den berichtet wird. Hieraus ergeben sich dann entsprechende Abwehransprüche wie z. B. das Gegendarstellungsverlangen, der Antrag auf Widerruf oder Schadenersatzansprüche. Es handelt sich hierbei um besondere presserechtliche Ansprüche, welche bestimmten Formalien unterliegen, welche u. a. auch im Thüringer Pressegesetz normiert sind.
Einschlägige Erfahrungen auf dem Gebiet des Presserechts sind für die Geltendmachung von Abwehransprüchen nützlich. Die Kanzlei konnte in vergangenen Jahren u. a. auch als Vertreter der Printmedien einschlägige Erfahrungen sammeln. Sollten Sie ein „Opfer" der Medien geworden sein oder selber als Presseorgan Rechtsrat benötigen, so ist die Kanzlei der richtige Ansprechpartner.
Nehmen Sie Kontakt auf unter 0361 - 5613913
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