Das Private Baurecht, welches von mir bedient wird, umfasst vor allem die Ansprüche des Bauunternehmers aus BGB-/VOB-/B-Werkverträgen sowie Ansprüche des Auftraggebers wie z.B. Gewährleistungsansprüche, Vertragserfüllungsansprüche, Zurückbehaltungsrechte und Vertragsstrafenregelungen. Es geht hierbei zumeist um Vergütungsstreitigkeiten oder Gewährleistungsansprüche. Im Einzelfall ist die vertragliche Vereinbarung maßgebend.
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